Die EÜR in fünf Minuten erklärt.
Wenn du Kleinunternehmer oder Freiberufler bist, brauchst du keine doppelte Buchführung. Du brauchst eine EÜR — und eine EÜR ist letztlich: Einnahmen minus Ausgaben.
Was ist die EÜR?
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfache Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Du listest alle Geldzuflüsse (Einnahmen) und alle Geldabflüsse (Ausgaben) eines Jahres auf — die Differenz ist dein steuerlicher Gewinn.
Wer darf eine EÜR machen?
- Freiberufler (Designer, Berater, Entwickler, Texter, …)
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG
- Gewerbetreibende mit Umsatz unter 800 000 € und Gewinn unter 80 000 €
Was zählt als Einnahme?
Geld, das auf deinem Konto landet — unabhängig vom Datum der Rechnung. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip: kommt das Geld am 2. Januar an, gehört es ins neue Jahr.
Was zählt als Ausgabe?
Alles, was beruflich veranlasst war: Software-Abos, Hosting, Hardware, Bewirtung, Fahrtkosten, Stripe-Gebühren. Reine Privatausgaben fallen raus.
Wie hilft Kontor?
- Stripe-Einnahmen werden täglich automatisch eingezogen — inkl. Gebühren als Betriebsausgabe.
- Belege per E-Mail weiterleiten — wir lesen Vendor, Datum, Betrag aus.
- Am Jahresende exportierst du die EÜR als CSV — mit den Zahlen für deine Anlage EÜR oder den Steuerberater.
ELSTER selbst übermitteln oder Steuerberater?
Für die meisten Kleinunternehmer reicht die Anlage EÜR in ELSTER, die du selbst ausfüllst. Kontor liefert dir die Zahlen dafür als CSV — einen Direkt-Upload der Datei in ELSTER gibt es nicht. Wenn dein Fall komplexer ist (Mitarbeiter, Auslandsumsätze, Anlagevermögen), gib den CSV-Export einfach an deinen Steuerberater weiter.