Kontor Capital
EÜR-Guide

Die EÜR in fünf Minuten erklärt.

Wenn du Klein­unternehmer oder Freiberufler bist, brauchst du keine doppelte Buchführung. Du brauchst eine EÜR — und eine EÜR ist letztlich: Einnahmen minus Ausgaben.

Was ist die EÜR?

Die Einnahmen­überschuss­rechnung ist die einfache Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Du listest alle Geld­zuflüsse (Einnahmen) und alle Geld­abflüsse (Ausgaben) eines Jahres auf — die Differenz ist dein steuerlicher Gewinn.

Wer darf eine EÜR machen?

  • Freiberufler (Designer, Berater, Entwickler, Texter, …)
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG
  • Gewerbe­treibende mit Umsatz unter 800 000 € und Gewinn unter 80 000 €

Was zählt als Einnahme?

Geld, das auf deinem Konto landet — unabhängig vom Datum der Rechnung. Maßgeblich ist das Zufluss­prinzip: kommt das Geld am 2. Januar an, gehört es ins neue Jahr.

Was zählt als Ausgabe?

Alles, was beruflich veranlasst war: Software-Abos, Hosting, Hardware, Bewirtung, Fahrtkosten, Stripe-Gebühren. Reine Privat­ausgaben fallen raus.

Wie hilft Kontor?

  • Stripe-Einnahmen werden täglich automatisch eingezogen — inkl. Gebühren als Betriebs­ausgabe.
  • Belege per E-Mail weiter­leiten — wir lesen Vendor, Datum, Betrag aus.
  • Am Jahres­ende exportierst du die EÜR als CSV — bereit für ELSTER oder den Steuer­berater.

ELSTER selbst übermitteln oder Steuer­berater?

Für die meisten Klein­unternehmer reicht der Direkt­upload in ELSTER. Wir liefern dir den passenden Datensatz. Wenn dein Fall komplexer ist (Mitarbeiter, Auslandsumsätze, Anlage­vermögen), gib unseren CSV-Export einfach an deinen Steuer­berater weiter.