Die EÜR in fünf Minuten erklärt.
Wenn du Kleinunternehmer oder Freiberufler bist, brauchst du keine doppelte Buchführung. Du brauchst eine EÜR — und eine EÜR ist letztlich: Einnahmen minus Ausgaben.
Was ist die EÜR?
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfache Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Du listest alle Geldzuflüsse (Einnahmen) und alle Geldabflüsse (Ausgaben) eines Jahres auf — die Differenz ist dein steuerlicher Gewinn.
Wer darf eine EÜR machen?
- Freiberufler (Designer, Berater, Entwickler, Texter, …)
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG
- Gewerbetreibende mit Umsatz unter 800 000 € und Gewinn unter 80 000 €
Was zählt als Einnahme?
Geld, das auf deinem Konto landet — unabhängig vom Datum der Rechnung. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip: kommt das Geld am 2. Januar an, gehört es ins neue Jahr.
Was zählt als Ausgabe?
Alles, was beruflich veranlasst war: Software-Abos, Hosting, Hardware, Bewirtung, Fahrtkosten, Stripe-Gebühren. Reine Privatausgaben fallen raus.
Wie hilft Kontor?
- Stripe-Einnahmen werden täglich automatisch eingezogen — inkl. Gebühren als Betriebsausgabe.
- Belege per E-Mail weiterleiten — wir lesen Vendor, Datum, Betrag aus.
- Am Jahresende exportierst du die EÜR als CSV — bereit für ELSTER oder den Steuerberater.
ELSTER selbst übermitteln oder Steuerberater?
Für die meisten Kleinunternehmer reicht der Direktupload in ELSTER. Wir liefern dir den passenden Datensatz. Wenn dein Fall komplexer ist (Mitarbeiter, Auslandsumsätze, Anlagevermögen), gib unseren CSV-Export einfach an deinen Steuerberater weiter.