Kontor Capital
Kleinunternehmer 1×1

Was du als Kleinunternehmer wissen musst.

Die Kleinunternehmer­regelung nach § 19 UStG ist der Grund, warum du keine Umsatz­steuer ausweisen musst. Hier sind die Eckpunkte.

Wer ist Kleinunternehmer?

Du bist Kleinunternehmer, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Diese Schwellen gelten seit der Anhebung im Jahr 2025.

Was bedeutet das praktisch?

  • Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus.
  • Du machst keine Umsatzsteuer­voranmeldung.
  • Aber: Du kannst auch keine Vorsteuer ziehen — Bruttobeträge gelten.
  • Der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." gehört auf jede Rechnung.

Was musst du beim Finanzamt einreichen?

  • EÜR — die Einnahmen­überschuss­rechnung. Anlage EÜR im ELSTER-Formular.
  • Einkommensteuer­erklärung mit Anlage S (Selbstständige) oder G (Gewerbe).
  • Umsatzsteuer­erklärung ja, einmal jährlich — auch als Kleinunternehmer.

Wann lohnt sich der Verzicht auf die Regelung?

Wenn du große Investitionen geplant hast (Hardware, Co-Working, Software-Lizenzen), kannst du auf die Kleinunternehmer­regelung verzichten — dann ziehst du die Vorsteuer aus diesen Ausgaben. Der Verzicht bindet dich für fünf Jahre.

Belege — wie lange aufbewahren?

Zehn Jahre, revisionssicher (GoBD). Genau dafür ist Kontor gebaut: jedes PDF wandert in einen WORM-Speicher mit zehnjähriger Aufbewahrungsfrist — nichts kann mehr versehentlich gelöscht werden.