Kleinunternehmer 1×1
Was du als Kleinunternehmer wissen musst.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist der Grund, warum du keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Hier sind die Eckpunkte.
Wer ist Kleinunternehmer?
Du bist Kleinunternehmer, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Diese Schwellen gelten seit der Anhebung im Jahr 2025.
Was bedeutet das praktisch?
- Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus.
- Du machst keine Umsatzsteuervoranmeldung.
- Aber: Du kannst auch keine Vorsteuer ziehen — Bruttobeträge gelten.
- Der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." gehört auf jede Rechnung.
Was musst du beim Finanzamt einreichen?
- EÜR — die Einnahmenüberschussrechnung. Anlage EÜR im ELSTER-Formular.
- Einkommensteuererklärung mit Anlage S (Selbstständige) oder G (Gewerbe).
- Umsatzsteuererklärung ja, einmal jährlich — auch als Kleinunternehmer.
Wann lohnt sich der Verzicht auf die Regelung?
Wenn du große Investitionen geplant hast (Hardware, Co-Working, Software-Lizenzen), kannst du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten — dann ziehst du die Vorsteuer aus diesen Ausgaben. Der Verzicht bindet dich für fünf Jahre.
Belege — wie lange aufbewahren?
Zehn Jahre, revisionssicher (GoBD). Genau dafür ist Kontor gebaut: jedes PDF wandert in einen WORM-Speicher mit zehnjähriger Aufbewahrungsfrist — nichts kann mehr versehentlich gelöscht werden.